§ 21 Arten und Verfahren der Entgeltgenehmigung
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/21#abs-1 (1) Die Regulierungsbehörde genehmigt Entgelte
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/21#abs-2 (2) Im Falle des Absatzes 1 Nr. 1 prüft die Regulierungsbehörde für jedes einzelne Entgelt, ob es den Anforderungen des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 entspricht. Im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 gelten bei Einhaltung der festgelegten Maßgrößen die Anforderungen des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 als erfüllt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/21#abs-3 (3) Die Genehmigung der Entgelte ist zu versagen, wenn nach Maßgabe des Absatzes 2 die Entgelte den Anforderungen des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 nicht entsprechen oder wenn sie gegen andere Rechtsvorschriften verstoßen. Die Genehmigung ist ferner zu versagen, wenn offenkundig ist, daß die Entgelte den Anforderungen des § 20 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 oder 3 nicht entsprechen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/PostG%201998/21#abs-4 (4) Die Bundesregierung erläßt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über die in Absatz 1 genannten Genehmigungsarten und die Voraussetzungen, nach denen die Regulierungsbehörde zu entscheiden hat, welches der in Absatz 1 genannten Verfahren zur Anwendung kommt. In der Rechtsverordnung sind die Einzelheiten des Verfahrens zu regeln, insbesondere die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Vorlage von Unterlagen, die Ausgestaltung der vom Lizenznehmer zu erstellenden Kostenrechnung sowie die Verpflichtung der Regulierungsbehörde zur Veröffentlichung der Entgelte. Ferner sind die Bestandteile und der Inhalt der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Maßgrößen und Körbe zu bestimmen. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für die Entgeltüberprüfung nach den §§ 24 und 25.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 21 PostG 1998 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 05.08.2015 – 6 C 10/14Zitiert von 3
- BVerwG, 05.08.2015 – 6 C 8/14Genehmigung der Briefporti der Deutschen Post; postrechtliche Entgeltgenehmigung im Price-Cap-VerfahrenZitiert von 51
- BVerwG, 05.08.2015 – 6 C 9/14Zitiert von 4
- OVG NRW, 09.12.2013 – 13 A 478/08Zitiert von 5
- OVG NRW, 09.12.2013 – 13 A 476/08Zitiert von 6
- VG Köln, 29.04.2008 – 22 K 5261/04Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 12.06.2024 – 6 C 9/22Postrechtliche Genehmigung der Entgelte für UniversaldienstleistungenZitiert von 6
- BVerwG, 12.06.2024 – 6 C 12/22Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristetZitiert von 1
- BVerwG, 12.06.2024 – 6 C 11/22Klagen von Postkunden gegen Briefporto verfristetZitiert von 12
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 PostG 1998 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.